ÖDP Randersacker

Schnellere Protokollerledigung = schnellere Information der Bürger! - 17.03.2013

Zeitnahe Protokollerledigung


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vogel,
sehr geehrte Damen und Herren Marktgemeinderäte,


die Fraktionen von CSU und ödp bitten wie in der Fraktionssprecherrunde vorbesprochen in der Marktgemeinderatssitzung am 24. Juli 2013 folgenden Tagesordnungspunkt zu behandeln:

Änderung § 33 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates
„Verbesserung des Protokollversands“


Die Erledigung der Protokolle ist für alle Beteiligten in letzter Zeit ein Ärgernis. Insbesondere viele Protokolle gleichzeitig, bzw. zu lange zurückliegende Protokolle erfordern unnötig viel Zeit in den Sitzungen und verstärken so das Problem.

Dies ist für eine zeitnahe und wichtige Bürgerinformation, aber auch für die Vorbereitung des Marktgemeinderats selbst hinderlich. Zudem dauert es unnötig lange bis die Verwaltung ein genehmigtes Protokoll zur Umsetzung der Beschlüsse zur Verfügung hat.
 
Wir beantragen deshalb eine Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Randersacker.

Hier sollte zukünftig in § 33 Abs. 4 der Geschäftsordnung mit aufgenommen werden:


„Die Niederschriften nach der Sitzung des jeweiligen Gremiums werden spätestens 14 Tage nach der Sitzung den Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäten zur Kenntnisnahme  versendet. Die Frist ist gewahrt, wenn die Protokolle spätestens zum Wochenende der entsprechenden Woche mit der Amtsbotin zugestellt werden. 

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgt in der darauf folgenden Gemeinderatssitzung. Tagt ein Ausschuss vor dieser Gemeinderatssitzung, so soll der betreffende Ausschuss die Niederschrift seiner Ausschusssitzung bereits selbst vorab genehmigen.“


Begründung:
Die 14-Tagefrist teilt die Zeit zwischen den regelmäßig monatlich stattfindenden Marktgemeinderatssitzungen ideal. Sowohl die Verwaltung hat zwei Wochen zur Erstellung des Protokolls und der Marktgemeinderat kann sich rechtzeitig vor der kommenden Sitzung mit dem Protokoll beschäftigen. Vermieten wird so auch die Vertagung wegen verspäteter Zustellung bei einzelnen Mitgliedern des Gremiums.

Die Möglichkeit der Versendung mit eventuellen Einladungen, die üblicher Weise am Freitag verteilt werden erspart zusätzliche Portokosten, wenn die Versendung zwingend am Mittwoch erfolgen müsste. Wenn ohnehin ein regulärer Postversand ansteht ist es zumutbar die Versendung am Mittwoch vorzunehmen. Zugang ist dann auch innerhalb der betreffenden Woche.

Die, wann immer mögliche, Rückverweisung der Protokollerledigung an die betroffenen Ausschüsse ermöglicht es, dass die Beteiligten unmittelbar die Protokolle ggf. schneller erledigen können.


Mit der Bitte um Zustimmung und freundlichen Grüßen

Heiko Lörner                               Alfred Holl
für die CSU-Fraktion                   für die ödp-Fraktion

______________

Der gemeinsame Antrag von CSU udn ödp wurde umgesetzt, so dass (in der Regel) die Protokolle innerhalb der Zweiwochenfrist bei den Marktgemeinderäten sind und in Folge dessen auch schneller im Amtsblatt.

Schnellere Protokollerledigung = schnellere Information der Bürger!

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