Kontinuierliche Förderung der Feuerwehr
Die Freiwilligen Feuerwehren Randersacker und Lindelbach übernehmen wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl. Unser erfolgreicher Antrag stellt die laufende Finanzierung der Feuerwehrvereine Randersacker und Lindelbach sicher.
Die frühere Praxis, das ehrenamtliche Engagement der freiwilligen Feuerwehrleute durch eine Weiterreichung der mit den Verursachern (hauptsächlich den Kfz-Versicherern bei Unfällen) abgerechneten Einsatzzeiten ist gesetzlich seit einigen Jahren nicht mehr zulässig.
Gleichzeitig sind sich alle Beteiligten einig, dass die Gelder für den personellen Einsatz der Feuerwehren nur dank deren ehrenamtlichen Engagement erlöst werden können. Außer warmen Worten bei den Generalversammlungen wurde keine Lösung für das Problem gefunden. Unser Antrag hat dies behoben:
Die durch uns vorgeschlagene Förderung, die sich an den tatsächlich erlösten Werten orientiert kommt der gewünschten Regelung sehr nahe, ist aber im Gegensatz zu der Weiterleitung von Personalkosten ein zulässiger Zuschuss. Die Begrenzung auf 90% der vereinnahmten Gelder spiegelt wiederum den Aufwand der Verwaltung wieder und stellt klar, dass im formellen Sinne die Einnahmen dem Markt zustehen. Gleichzeitig ist die prozentuelle Regelung zukunftssicher, wenn sich die Abrechnungssätze gegenüber den Versicherungen ändern und stellt zudem klar, dass die Auszahlung nicht bei uneinbringlichen Abrechnungen erfolgt.