ÖDP Randersacker

Änderung des Regionalplans

Bei unserem Bürgergespräch in Lindelbach hatten uns mit der Bürgerinitiative abgestimmt und daraus diesen Antrag entwickelt. Im Juli hatte sich die Randersackerer Bevölkerung in großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass der Marktgemeinderat alles Zulässige unternimmt, um den neuen Steinbruch in Lindelbach zu verhindern. Für das aktuell vom Steinbruchbetreiber beantragte Gebiet ist dies nur schwer möglich, da es im Regionalplan für diese Zwecke vorgesehen ist. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere derer aus Lindelbach beziehen sich aber auch auf eine mögliche Erweiterung des Abbaugebiets.

Wir beantragten deshalb folgendes zu beschließen:

Dieser Beschluss wurde am 27.10.2021 einstimmig vom Marktgemeinderat beschlossen.

Unser Antrag zur Änderung des Regionalplans bezüglich Muschelkalkabbau in Lindelbach

Begründet wird der Antrag - nach Absprache mit den anderen Fraktionen und der BI Lindelbach - auch auf Basis unseres Entwurfs:

Mit Beschluss vom 27. Oktober hat der Marktgemeinderat Randersacker einstimmig beantragt, die Vorrang- (CA24,o "Nordwestlich Lindelbach") und Vorbehaltsgebiete (CA36,o "Nordwestlich Lindelbach") für den Kalkstein - Oberer Muschelkalk (Quaderkalk) in der nächsten Weiterentwicklung des Regionalplans zu streichen.

Seit der Aufnahme der Flächen in den Ur-Regionalplan 1985 haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert.

Seitens der Siedlungsstruktur hat sich der ehemals landwirtschaftlich geprägte Ortsteil Lindelbach zu einem nahezu reinen Wohnort entwickelt. Entsprechend ist das Tal von Ruhe und Erholung geprägt. Ein industrieller Steinabbau wird dort ein Fremdkörper sein und würde durch die räumliche Nähe zur Bebauung zu erheblichen und dauerhaften Konflikten führen.

Auch der Wasserhaushalt spricht aus heutiger Sicht gegen die dortigen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Seit 1985 hat sich das Klima bereits deutlich verändert und dieser Trend wird leider weitergehen.  Der Erhalt der Lützelquelle, die aus den dortigen Regionalplanflächen gespeist wird, wurde 1985 - aus rückwärtiger Sicht unverständlicher Weise – noch nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber heute zwingend erfolgen. Dort kommen – auch in der wertvollen Wechselwirkung mit dem einzigen als besonders wertvoll eingestuften Geotop des Landkreis Würzburg (ID6226GT000002) – seltene Amphibien vor.

Aus Naturschutzsicht haben die derzeitig im Regionalplan als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet ausgewiesenen Flächen einen starken Wandel erlebt, weniger, weil sich diese Flächen verändert haben, aber sehr deutlich wegen der starken Eingriffe in früher vergleichbare Flächen der Umgebung. Als wertvollstes Vorkommen ist hier der Ortolan zu nennen. Inzwischen wurden entlang des Waldrands in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten eine Vielzahl von Singwarten dieses stark gefährdeten Vogels nachgewiesen. Doch auch andere seltene Vogelarten wie die Feldlerche, der Bluthänfling und der Trauerschnäpper kommen im betroffenen Gebiet vor.  Die vergleichsweise kleingliedrige, strukturreiche Flur im Bereich der beiden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit den Waldrändern und teilweise unbefestigten Wegen bietet für sie und viele weitere Arten einen wichtigen Lebensraum.

Wie groß das Konfliktpotential in diesen, im Vergleich zu den Abbaugebieten in Kirchheim und Kleinrinderfeld, relativ kleinen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist, verdeutlichen auch das diesjährige sehr erfolgreiche Bürgerbegehren und der ebenso erfolgreiche nachfolgende Bürgerentscheid anlässlich der Beantragung des Steinabbaus auf einer Teilfläche der im Regionalplan noch vorhandenen Flächen.

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Für den Betreiber des schon beantragen Steinbruch hat der Antrag keine unmittelbare Folgen, da das Genehmigungsverfahren längst abgeschlossen ist, bis der Regionalplan überarbeitet wird. Bedeutung hat er aber eventuell indirekt auch für das laufende Antragsverfahren:

 

 

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Tamara Henkelmann ist Randersacker

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Tamara Henkelmann ist Randersacker