ÖDP Randersacker

Aktuelles

Stellungnahme der Fraktion Aktive Bürgerschaft / ödp zur Marktgemeinderatssitzung am 24.02.2021 zum
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung, Neuanlage Muschelkalksteinbruch Lindelbach,
Fl.Nr.1337-1340; 1352-1356; 1307-1318; TF 1224, 1289

Hier die ursprünglich beantragte Fläche - blau - und der Weg entlang der Autobahn im Lützelgrund - orange -

Aus unserer Sicht stehen hier der Regionalplan, unser eigener Flächennutzungsplan und die Jahrhunderte alte Steinbruchstradition in Lindelbach und Randersacker auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stehen doch erhebliche Auswirkungen auf die dort wohnenden Menschen, die Lebensräume und die Wasserführung.

Unsere Fraktion hat sich das Gelände intensiv angesehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir – teilweise mangels ausreichender Informationen – selbst erarbeitet.

Der heutige Antrag umfasst teilweise privilegierte Flächen aus dem Regionalplan, aber auch Flächen die gar nicht für diese Zwecke eingeplant sind.

Bedauerlich ist, dass wir als Markt Randersacker vom Antragsteller keine Zuordnung seiner Flächen zu den unterschiedlich eingestuften Bereichen bekommen haben. Und das trotz Nachfrage durch unseren Bürgermeister.

In der Fortschreibung des Regionalplans ist die Zuordnung zu einzelnen Flurstücken wegen des Maßstab unscharf. Die Fl-Nr. 1337-1340 sind aber zweifelsfrei in keiner Weise privilegiert.

Dabei handelt es sich um jene Flächen die zum einen unmittelbar an das Natur- und Industriedenkmal „Historischer Steinbruch“ und ans Fannyhaus heranreichen, aber auch am nächsten zur Wohnbebauung von Lindelbach liegen. Hier kommt eine Genehmigung für uns nicht in Frage.

Der Antrag sieht auch Flächen nahe der Lindelbacher Wohnbebauung vor.

Die Fl.-Nr. 1352-1356 sind teilweise ebenfalls außerhalb der Privilegierung des Regionalplans oder zumindest nur „Vorbehaltsgebiet“ statt „Vorrangsgebiet“. Für uns wäre es sehr wichtig, dass südlich des Wegs Fl-Nr. 1224 und somit im Bereich der Südneigung nach Lindelbach möglichst kein Abbau erfolgt. So können wir die Emissionen reduzieren. Gleichzeitig erreichen wir, dass auch das Landschaftsbild der „lieblichen Gemeinde“ Lindelbach in der malerischen Tallage geschützt wird.

Die Lützelquelle als Eckpunkt des KulturwegsDie Quellfassung der Wüstung LützelfeldDie Lützelquelle versorgt den Lützelgrund mit Wasser und droht trocken zu fallen, wenn der Steinbruch kommt.

Essentiell ist für uns zudem der Schutz der Lützelhofquelle am anderen Ende des Abgrabungsgebiet.

Diese ist aus unserer Sicht aus einer Vielzahl sich überlagernder Schutzgüter in Ihrer Funktion zu erhalten 

Das Bodendenkmal hoch- und spätmittelalterliche Wüstung "Lützelhof" mit dem Baudenkmal „Unter dem Brunnen“ als Quellfassung des Lützelbach und den noch erhaltenen historischen Teichanlagen sind zentraler Punkt des Europäischen Kulturwegs.

In den Teichanlagen leben und vermehren sich verschiedene Molch- und Unkenarten. Darunter die besonders geschützte FFH-Arten Gelbbauchunke und Kammmolch.

Schließlich versorgt diese Quelle auch die Siedlung Lützelgrund mit Wasser.

Aus unserer Sicht muss wasserrechtlich sichergestellt werden, dass die Quelle ihre nicht nur historische, sondern auch ganz aktuelle Funktion für den Lebensraum von geschützten Arten erhalten kann.

Leider liegt dem Antrag weder ein faunistisches, noch ein hydrogeologisches Gutachten bei. Solche halten wir für unabdingbar, um seriös über den Antrag entscheiden zu können.

Trotz privilegierter Regionalplanung muss hier der Umgebungsschutz greifen.

Hinzu kommt, dass die Abgrabungen das weitere Bodendenkmal – die Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Linearbandkeramik sowie Siedlung der Metallzeiten, darunter der jüngeren Latènezeit – betrifft und zwar auf der der Lützelquelle benachbarten Flur-Nr. 1307-1309.

Unser Vorschlag wäre hier diese betroffenen Flächen frei zu belassen und im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären, ob so die Quelle erhalten werden kann.

Im unteren Bereich des geplanten Abgrabungsgebiets erstreckt sich ein Bodendenkmal – die Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung der Linearbandkeramik sowie Siedlung der Metallzeiten, darunter der jüngeren Latènezeit –

Der Steinbruchsbetreiber könnte diese Flächen als Zwischenlager für den Abraum nutzen und so einen Schutzwall zum Wald errichten. Inwieweit es sinnvoll ist mit dem zwischengelagerten Mutterboden zusätzlich einen Wall in Richtung Lindelbach zu erstellen hängt davon ab, ob – wie beantragt und von uns abgelehnt – ein Abbau über die Kuppe des Wegs Fl.-Nr. 1224 erfolgt. Wenn nämlich die natürliche Geländemodulation – wie von uns vorgeschlagen – erhalten bleibt, hat das Abbaugebiet eine Sicht- und Lärmkante zum Ort. Ein zusätzlicher Abraumhügel wäre so unschön wie der Abraumhügel oberhalb Winterhausens, der derzeit den Horizont des Maintals beim Spaziergang auf dem Kulturweg Richtung Eibelstadt prägt.

Wir halten den heutigen Antrag wegen der vielen offenen Fragen und der Ungenauigkeit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für nicht zustimmungsfähig. Als Ganzes muss er zwingend abgelehnt werden.

Sollte sich das Landratsamt trotzdem mit einer Genehmigung über unseren örtlichen Beschluss hinwegsetzen, so fordern wir klare Bestimmungen zur anschließenden Rekultivierung.

Wenn ein Abbau erfolgt, sollte ein Abschnitt unbedingt als offener Steinbruch erhalten werden. Es sind diese wertvollen Lebensräume wo sich die wertvollsten Biotope unserer Gemarkung befinden. Jeder kennt diese im benachbarten Historischen Steinbruch, oder auch am Sonnenstuhl und Gersberg. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese temporär sind und durch Erosion der Abbaukanten verlanden und ihren Charakter verlieren.

Uns ist wichtig zu betonen, dass wir nicht fundamental gegen den Abbau heimischer Natursteine sind. Ein aktiver Steinbruch kann bei entsprechender Bewirtschaftung sogar ein wichtiges Refugium für bedrohte Arten sein. Es müssen aber die notwendigen Rahmenbedingungen vereinbart werden. So können die hier in unmittelbarer Nachbarschaft wohnenden Menschen vor Emissionen geschützt werden. Gleichzeitig wird unsere Heimat mit der wasserspendenden Quelle, den Denkmälern, den wertvollen Lebensräumen und unserer wunderschönen Flur erhalten.

Wir empfehlen Herrn Seubert sich der Initiative zum „Management von Lebensräumen FFH-relevanter Arten in Rohstoffgewinnungsstätten“ der Arbeitsgemeinschaft Bayrischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe anzuschließen und einen öffentlich rechtlichen Vertrag mit der Naturschutzbehörde und den Naturschutzverbänden abzuschließen. So wird ein fairer Kompromiss ermöglicht, so dass Naturstein und Naturschutz kein Widerspruch ist.

Wer erfahren will, wie es in Sachen Steinbruch Lindelbach weitergeht, ist herzlich zu unseren monatlichen Kommunalpolitischen Bürgergesprächen eingeladen, die jeweils am zweiten Dienstag des Monats stattfinden. Für unsere Terminhinweise - einfach klicken.

Knapp 100.000m² sollen oberhalb Lindelbachs zu einem neuen Steinbruch werden.

Fast 100.000m² sollen oberhalb Lindelbachs zum Natursteinabbau genutzt werden.

 

Knapp 100.000m² sollen oberhalb Lindelbachs zu einem neuen Steinbruch werden.

Knapp 100.000m² sollen oberhalb Lindelbachs zu einem neuen Steinbruch werden.

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Der Verkehr zum neuen Steinbruch soll durch den Lützelgrund abgewickelt werden

Durch den Lützelgrund soll der gesamte Verkehr für den Steinbruch abgewickelt werden.

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